Kulturaustauschprogramm im pädagogischen Bereich Entsendung deutscher Lehrkräfte in die USA Schuljahr 2019/2020

 

Für deutsche Lehrkräfte besteht im Schuljahr 2019/2020 wieder die Möglichkeit, im Rahmen deutsch-amerikanischer Kulturaustauschprogramme in den USA zu unterrichten. Verantwortlich für die Durchführung des Programms auf deutscher Seite ist die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit der Checkpoint Charlie Stiftung-STEP in Berlin.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

  1. 1. und 2. deutsches Staatsexamen für das Lehramt oder Nachweis der Gleichwertigkeit bei anderen Abschlüssen
  2. Lehrbefähigung für das Schulwesen, unabhängig von Fächern und Schulstufen
  3. mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach dem Referendariat, möglichst auch Klassenlehrertätigkeit
  4. gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse
  5. deutsche Staatsangehörigkeit (auf Grund vertraglicher Programmvereinbarungen mit den amerikanischen Erziehungs- und Einwanderungsbehörden)
  6. sehr hohe Flexibilität, Engagement und Anpassungsfähigkeit
  7. PKW-Führerschein und Fahrpraxis

Nicht berücksichtigt werden können BewerberInnen, die im Besitz einer Greencard sind oder amerikanische Staatsbürger (auch doppelte Staatsbürgerschaft) bzw. mit einem/er US-Bürger/in verheiratet sind.

Die Vertragsdauer beträgt zunächst ein Jahr. Eine Verlängerung auf maximal drei Jahre ist möglich. Je nach Berufserfahrung und Einsatzort liegt das Anfangsgehalt (bei 3 Jahren Berufserfahrung) zwischen US $34.000 und US $57.000 pro Jahr. Das Auswahlverfahren wird von den für die Durchführung verantwortlichen (o.a.) Behörden durchgeführt.

Bewerben können sich sowohl verbeamtete als auch angestellte Lehrkräfte. Arbeitssuchende Lehrerinnen und Lehrer können, die Mindestberufserfahrung vorausgesetzt, ebenfalls an diesem Kulturaustauschprogramm teilnehmen, um ihre sprachlichen, landeskundlichen und sozialen Kompetenzen zu vertiefen. Erfahrungsgemäß wuchs in den letzten Jahren die Nachfrage speziell nach Grundschullehrkräften.

Die Vermittlung erfolgt nach Bedarf der einzelnen Bundesstaaten, wobei Ortswünsche nicht berücksichtigt werden können. Grundsätzlich werden alle Fächerkombinationen angefragt, jedoch haben Fächer wie Religion und Psychologie keine Vermittlungschancen.

Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich vor Einreichung ihrer Bewerbungsunterlagen über die geltenden Beurlaubungsregelungen ihres Bundeslandes für dieses Programm zu informieren. Erfolgreiche Bewerber des Landes Berlin können in der Regel davon ausgehen, dass ihnen eine Beurlaubung gewährt wird. Einen rechtlichen Anspruch auf Beurlaubung gibt es jedoch nicht.
Ansprechpartner:

Frau Sabine Grauhan (STEP-Direktorin) oder
Frau Ina Frost (STEP-Koordinatorin)
c/ o Checkpoint Charlie Stiftung
Bismarckstr. 63, 12169 Berlin
Tel.: (030) 844906-0
Fax: (030) 844906-20
E-mail: s.grauhan@cc-stiftung.de

Bewerbung

Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 09. Dezember 2018, vorzugsweise digital, bei der Checkpoint Charlie Stiftung eingegangen sein.

Für den 11. und 12. Januar 2019 ist in Berlin ein Informations- und Auswahlwochenende geplant. Geeignete Kandidaten erhalten eine gesonderte schriftliche Einladung.