Grundsätze für die Durchführung von Austauschprojekten der Checkpoint Charlie Stiftung

(gemäß Vorstandsbeschluss vom 01.10.2008)

1. Begegnungsprojekte der Checkpoint Charlie Stiftung (CCS) in Deutschland und in den USA sind in der Regel bilateral zu planen. Ziel ist dabei die gegenseitige Vermittlung von Kenntnissen über die beiden Kulturkreise und ihre Unterschiede.

2. Bei der Planung dieser Projekte werden daher von den jeweiligen Partnern die unterschiedlichen Verfassungen und gesetzlichen Regeln ihrer Länder respektiert.

3. Die CCS wird also bei allen Maßnahmen in Deutschland die in unserem Kulturkreis üblichen Regeln beachten.

4. Das ist besonders bei allen aus öffentlichen Mitteln geförderten Projekten zwingend notwendig, da Abweichungen die Einstellung von Zuschusszahlungen bedeuten würde.

5. Zu den Unterschieden zwischen den USA und Deutschland gehören jeweils andere Regelungen beim Schutz persönlicher Daten. So sind in Deutschland und damit für die CCS Fragen nach Hautfarbe, Religion und sexuellen Neigungen von Teilnehmern an unseren Programmen gesetzlich geschützt und deshalb gesetzlich unzulässig.

6. Für alle schulischen Projekte, also insbesondere für Maßnahmen im Lehrer- und Schülerbereich, sind alle in Deutschland offiziell akkreditierten Schulen unsere Partner. Das sind alle Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft, die ganz oder überwiegend aus Steuergeldern finanziert werden. Zu ihnen gehören z.B. alle Europaschulen, alle Schulen mit besonderen pädagogischen Schwerpunkten und Schulen mit kirchlicher Ausrichtung. An der illegalen Diskriminierung von Teilen des deutschen Schulwesens wird sich die CCS nicht beteiligen.