Präambel
Im Jahre 1994 verließen die amerikanischen Truppen nach 49 Jahren Anwesenheit im westlichen Teil Berlins die Stadt. Die USA haben im Rahmen ihrer Rechte als Siegermacht den amerikanischen Sektor der Viermächtestadt Berlin im Jahre 1945 besetzt und sind bereits in den ersten Jahren aus der Rolle der Besatzungsmacht in die der Hauptschutzmacht des westlichen Berlin hineingewachsen, was insbesondere in ihrer historischen Rolle bei der Abwehr der Blockade des westlichen Berlin zum Ausdruck gekommen ist. In der Folgezeit ist von Berlin aus das Verhältnis zu den Deutschen zu einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis gewachsen, das die Stadt vor allen Bedrohungen in vorbildlicher Weise bewahrt hat. Die deutsch-amerikanische Freundschaft hat in Berlin ihren stärksten Ausdruck gefunden. Diese guten Kontakte gilt es auch in Zukunft zu pflegen. In Berücksichtigung dieser gemeinsamen Geschichte und in Dankbarkeit gegenüber den Leistungen, die insbesondere die USA für die Stadt und ihre Revitalisierung als deutsche Hauptstadt erbracht haben, hat sich das Land Berlin entschlossen, die intensive Pflege der Beziehungen einer Stiftung anzuvertrauen, in der die aufgebauten Kontakte erhalten und neue Aktivitäten freigesetzt werden sollen. § 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung Die Stiftung führt den Namen “Checkpoint Charlie Stiftung (Checkpoint Charlie Foundation)”. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin. § 2 Zweck der Stiftung
§ 3 Vermögen, Verwendung der Mittel
§ 4 Organe Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. § 5 Vorstand
§ 6 Tätigkeit des Vorstandes
§ 7 Geschäftsführung Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung der Stiftung. Er hat die Geschäftsordnung zu beachten und ist dem Vorstand verantwortlich und an seine Weisungen gebunden. Der Geschäftsführer hat die Stellung eines besonderen Vertreters im Sinne von § 30 BGB. § 8 Kuratorium und seine Aufgaben
§ 9 Beschlüsse von Vorstand und Kuratorium, Aufhebung und Zusammenlegung der Stiftung, Zweckänderung
§ 10 Staatsaufsicht
§ 11 Vermögensfall
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